Anwältin des Kindes - Verfahrensbeiständin

 

Meine Aufgabe als Anwältin des Kindes bzw. Verfahrensbeiständin ist es, die subjektive Stellung des Kindes im Gerichtsverfahren zu stärken, d.h. seine subjektiven Bedürfnisse, seine Interessen, seine Wünsche und seinen Willen in das Verfahren einzubringen. In dieser Arbeit gilt es insbesondere, der kindlichen Perspektive Ausdruck zu verleihen.

 

Die Beauftragung erfolgt durch das zuständige Gericht.

  

Eine Qualifizierung zur Verfahrensbeistandschaft wird an unterschiedlichen Instituten angeboten. Eine empfehlenswerte Fortbildung, die durch die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft / Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.V. zertifiziert ist, finden Sie hier:

http://www.institut-verfahrensbeistand.de