psychologische Sachverständigengutachten


Psychologische Sachverständigengutachten für Familiengerichte werden zu Fragestellungen aus den folgenden Bereichen erstellt:

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Erziehungsfähigkeit

Im Mittelpunkt meiner Arbeit als Sachverständige im familiengerichtlichen Kontext steht das Wohl des Kindes. Das Vorgehen orientiert sich dabei an den wissenschaftlichen Standards. Sofern möglich, ist die Zielsetzung die Erstellung eines lösungsorientierten Gutachtens.

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel in einem zwei-stufigen Prozess, wobei in der ersten Stufe zunächst eine diagnostische Basis erhoben wird auf deren Grundlage anschließend in der zweiten Stufe der Versuch einer lösungsorientierten Einigung erfolgen kann und beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

  • Befragung beider Elternteile
  • Befragung des Kindes
  • Ggf. geeignete testpsychologische Untersuchung des Kindes
  • Ggf. geeignete testpsychologische Untersuchung der Elternteile
  • Beobachtung der Interaktionen des Kindes mit den Elternteilen oder weiteren Bezugspersonen
    Hausbesuche: in der Regel mindestens zwei bei jedem Elternteil
  • Gespräche zur Anbahnung einer einvernehmlichen Lösung, falls beide Elternteile dazu bereit sind und Aussichten auf Erfolg bestehen.
  • Informatorische Anhörung oder Einholung von schriftlichen Stellungnahmen der beteiligten Fachkräften: Erzieher, Logopäden, Lehrer, Familienhelfer, Sozialarbeiter des Jugendamtes, Kinderärzte und Psychotherapeuten
  • Terminabstimmung mit anderen Beteiligten (bspw. Verfahrensbeiständin), um die Belastung für die Kinder zu reduzieren.


Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auslastung 3-6 Monate.


Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Mecklenburg Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie dem nördlichen Niedersachsen.